| A |
|
 |
| |
Akkord
Das Wort Akkord (v. französ.: accord, zu accorder "Instrumente" stimmen) bezeichnet den Zusammenklang von mehr als zwei Tönen mit verschiedener Tonhöhe, siehe Akkord (Musik).
In der Wirtschaft die Bezahlung nach Stückzahl, siehe Stücklohn.
Im Rechtswesen ein Übereinkommen, Vergleich.
(veraltet) Übereinstimmung, Einklang.
|
|